Einsatz im Frauenhaus – immer ein besonderer Auftrag!

Geschrieben von Kirija Kämpf

Vom Frauenhaus wurde ich beauftragt zur Aufklärung der persönlichen Situation einer Klientin mit Kind beizutragen. Der nachfolgend geschilderte Fall zeigt, dass durch eine rechtzeitige Hinzuziehung eines Sprach- und Integrationsmittlers Fehlentscheidungen hätten vermieden werden und eine effizientere und schnellere Lösung hätte erreicht werden können.

Die Klientin lebt seit zwei Jahren in Deutschland bei ihrer Schwiegermutter und ihrem Mann in einer Dreizimmerwohnung. Ungefähr sechs Monate nach der Ankunft wurde standesamtlich geheiratet. Die Ehe war von den Eltern arrangiert worden. Wie in Sri Lanka üblich, ist die Klientin mit einer Mitgift ausgestattet gewesen. Seit die Klientin in Deutschland lebt, verbrachte sie ohne weitere soziale Kontakte. Es waren ihr nur Telefonate zu den eigenen Verwandten eingeschränkt erlaubt.

Der Ehemann lebte von Gelegenheitsarbeiten, seine Mutter von Sozialhilfe. Die Ehefrau wurde schwanger und da die Mitgift zwischenzeitlich aufgebraucht war, wurde sie aufgefordert eine neue Mitgift zu besorgen. Es gelang der Klientin noch einmal Geld bei ihrer Verwandtschaft um Geld zu bitten. Da das aus Sicht der Schwiegermutter nicht reichte und die mit ihr unzufrieden war, wurde die Klientin aufgefordert nach Sri Lanka zurückzukehren. Der Ehemann richtete sich ausschließlich nach den Wünschen seiner Mutter.

Nach der Geburt trennte die Schwiegermutter das Kind von der Mutter. Eines Morgens waren Schwiegermutter, Ehemann und Kind verschwunden, worauf die Klientin die Polizei rief. Diese gab das Kind in Obhut erteilte der Schwiegermutter und dem Ehemann Hausverbot. Daraufhin zeigten die Schwiegermutter und ihr Ehemann die Klientin beim Jugendamt an und behaupteten, die Klientin sei psychisch krank bzw. unzurechnungsfähig.

Da die Klientin aufgrund ihrer isolierten Lebensumstände kein Wort deutsch sprach, wurde sie in eine psychiatrische Einrichtung eingewiesen und das Kind bei Pflegeeltern untergebracht. In der psychiatrischen Einrichtung konnte eine Mitarbeiterin die Muttersprache der Klientin (Tamil), wodurch sich bald herausstellte, dass sich die behauptete Unzurechnungsfähigkeit als haltlos erwies. Dort empfahl man ihr sich an ein Frauenhaus für die weitere Hilfe zu wenden.

Die zuständige Mitarbeiterin im Frauenhaus wandte sich schließlich an den SprInt-Vermittlungsservice, um die schwierige Situation der Mutter in Zusammenarbeit mit dem Jugendamt zu klären und Lösungen zu finden. In diesem Fall war und ist es notwendig, sie mit den deutschen Verhältnissen, ihren Rechten und Möglichkeiten vertraut zu machen, um ihr auf diese Weise selbständiges Handeln für ihre Interessen zu ermöglichen.

Derzeit lebt die Klientin mit ihrem Kind in einem Mutter-Kind Einrichtung und besucht einen Integrationskurs.

Eine professionelle Hilfe für die Frau wurde nicht nur durch ihre fehlende Sprachkompetenz und ihre Unkenntnisse der deutschen Verhältnisse erschwert, sondern auch durch die Unkenntnis der Fachkräfte der kulturellen Besonderheiten.